Wiederöffnung Vitalium
Seit 15.06.2021 hat das Vitalium endlich wieder geöffnet.
Zu beachten ist:
Es gilt die „3G-Regel“ für den Zutritt (getestet, genesen, geimpft) für alle Badegäste ab 12 Jahren. Als Nachweis gilt:
- Getestet
Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives molekularbiologisches Testergebnis (z.B. PCR-Test), dessen Abnahme nicht länger als 72 Stunden zurückliegen darf.
Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigen-Tests, dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf.
Ein Nachweis über einen Antigen-Test zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“) der durch ein behördliches Datenverarbeitungssystem erfasst wurde und dessen Abnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
Der Ninja-Pass.
- Genesen
Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion.
Behördlich erstellter Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
- Geimpft
Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
Dies wird beim Haupteingang vor Zutritt in die Eingangshalle überprüft.
Wir freuen uns auf euch!